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   OLG München, 23.01.1997 - 1 U 5302/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,22805
OLG München, 23.01.1997 - 1 U 5302/95 (https://dejure.org/1997,22805)
OLG München, Entscheidung vom 23.01.1997 - 1 U 5302/95 (https://dejure.org/1997,22805)
OLG München, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - 1 U 5302/95 (https://dejure.org/1997,22805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung für Brandschaden aus Amtspflichtverletzung; Unterlassen der Einsetzung einer Brandwache; Vorgang des Wiederaufflammens trotz ordnungsgemäßer Brandbekämpfung als Ausnahmefall; Ordnungsgemäße Löscharbeiten; Unübersichtlichkeit einer Brandstelle ; Kausalität ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 19.04.2018 - 4 U 137/16

    Amtshaftung: Haftungsmaßstab bei amtspflichtwidrigem Verhalten eines

    Dies setzt voraus, dass auf Grund der besonderen Gegebenheiten des Brandobjekts die konkrete Gefahr eines Wiederaufflammens nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (vgl. OLG München, Urt. v. 23.01.1997 - 1 U 5302/95, OLGR München 1998, 218 - 219, juris Rdn. 3; Stein/Itzel/Schwall, aaO., Rdn. 745).

    Eine Brandwache ist bei einem Wohnungsbrand daher nur geboten, wenn Zweifel am Ablöschen aller Glutnester bestehen, wenn es sich um ein besonders unübersichtliches Brandobjekt handelt oder wenn die Eigenart der baulichen Substanz ein sofortiges Ablöschen nicht zulässt (vgl. OLG München, Urt. v. 23.01.1997 - 1 U 5302/95, OLGR München 1998, 218 - 219, juris Rdn. 4 m. w. N.).

    Unübersichtlich ist eine Brandstelle nur dann, wenn die Weiterentwicklung des Brandes nicht abschätzbar ist (vgl. OLG München, Urt. v. 23.01.1997 - 1 U 5302/95, OLGR München 1998, 218 - 219, juris Rdn. 7).

  • VG Frankfurt/Main, 18.05.2020 - 5 K 496/18

    Keine Gebührenpflicht für Nachlöscharbeiten

    Eine Brandwache wird zur Bekämpfung eines Brandes zurückgelassen, wenn aufgrund der besonderen Gegebenheiten des Brandobjekts die konkrete Gefahr eines Wiederaufflammens nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (OLG Saarbrücken, Urteil vom 19. April 2018 - 4 U 137/16, juris Rn. 112; OLG München, Urteil vom 23. Januar 1997 - 1 U 5302/95, juris Rn. 3).
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